| Bundestag beschließt: Kinderlärm kein Klagegrund | | Drucken | |
| Freitag, 27. Mai 2011 | |
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Bundestag beschließt: Kinderlärm kein Klagegrund Der Deutsche Bundestag hat am 26.05.2011 beschlossen, dass Kinderlärm zukünftig kein Grund zu Klage gegen Spielplätze sein kann. Damit wäre evtl. auch eine Anhebung der Altersgrenze für die Benutzung des Schulhofes auf 14 Jahre möglich. Hierüber müsste der Rat der Stadt Detmold entscheiden. Grüne, Linke und SPD hatten darüber hinaus eine Ausweitung der Regelung auch auf Sportplätze und eine Anhebung der Altergrenze auf über 14 Jahre gefordert. Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/34547505_kw21_de_kinderlaerm/index.html
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